Allgemeinverfügung betrifft auch Imbisse und deren Bringdienste
Vielerorts hat die Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich noch zu einem ungleichen Bild in den Fußgängerzonen geführt. Unter anderem waren Inhabern von Imbissen mit Bringdienst die genauen Regelungen noch unklar.
Von den in der Allgemeinverfügung genannten Schließungen sind ausdrücklich Abhol- und Lieferdienste wie Lebensmittellieferdienste sowie Paket-Lieferdienste ausgenommen. Diese dürfen also weiterhin ihre Dienstleistung durchführen.
Ausgenommen davon sind allerdings Lieferdienste von Imbissen, wie beispielsweise Pizza-Bringdiensten, die fertige Speisen ausliefern. Für diese Dienste gilt die eingeschränkte Öffnungszeit von 6 bis 18 Uhr.