Die Polizei Wolfenbüttel informiert: Versicherungsjahr für Roller, Mofa und Co

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Die Polizei Wolfenbüttel informiert: nächste Woche, ab 01.03.2023, beginnt das neue Versicherungsjahr für Roller, Mofa und Co.

Ab 01.03.2023 werden wieder neue Versicherungskennzeichen für Roller, Mofa und Co Pflicht, d.h. die grünen Versicherungskennzeichen verlieren ihre Gültigkeit, die neuen sind schwarz. Diese Verkehrsteilnehmer werden aufgefordert, sich rechtzeitig um den entsprechenden Versicherungsschutz zu kümmern. Da es im vergangenen Jahr zu Unklarheiten bezüglich der Versicherungspflicht von Krankenfahrstühlen gekommen war, folgen hier nochmals Hinweise ihrer Polizei:

   -	Krankenfahrstühle mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 
6 km/h müssen nicht versichert werden. -	Für Krankenfahrstühle über 6
km/h besteht eine Versicherungspflicht ähnlich wie bei Rollern/ 
Mofas. Der Halter muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, 
die im Falle eines durch den Fahrer verursachten Schadens die Kosten 
übernimmt. Entsprechend müssen diese Krankenfahrstühle ein 
Versicherungskennzeichen führen. -	Wer einen Krankenfahrstuhl ohne 
Versicherung führt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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