Wir fragten beim Landkris Wolfenbüttel nach und bekamen folgende Antwort:
Ihre Anfrage zum NSG Herzogsberge
1) Was passiert mit der Beschwerde
2) Wie äußert sich der Landkreis dazu?
Zu 1) Der Landkreis wird die Beschwerde ausführlich beantworten.
Zu 2) Im Januar 2019 hat der Kreistag in Wolfenbüttel beschlossen, das Naturschutzgebiet Herzogsberge einzurichten. Der Landkreis kommt mit der Ausweisung zum Naturschutzgebiet einer EU-Richtlinie nach, deren Ziel der Erhalt der Artenvielfalt ist. Die Wälder und Wiesen der Herzogsberge wurden innerhalb der Natura 2000-Kulisse als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet eingestuft. Die Ausweisung des Naturschutzgebietes war und ist für den Schutz von Flora und Fauna notwendig. Es gab in der Vergangenheit massive Störungen der Flora und Fauna.
Vor dem Kreistagsbeschluss erfolgte ein mehrjähriger Abstimmungsprozess mit der Eigentümerin, Gemeinde und weiteren Anrainern und Anspruchsgruppen. Mit Infoveranstaltungen hatte der Landkreis Bürgerinnen und Bürger sowie Beteiligte informiert.
Das Wegekonzept ist Bestandteil des neuen Naturschutzgebiets Herzogsberge. Dieses wurde in enger Abstimmung entwickelt zwischen der Flächeneigentümerin der Offenlandbereiche – der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU Naturerbe GmbH), dem Landkreis Wolfenbüttel und der Gemeinde Cremlingen, die hier ihre Ideen und Wünsche einbrachte. Die Niedersächsischen Landesforsten waren als Eigentümer der Waldbereiche an der Konsensbildung beteiligt.
Es sind zahlreiche befestigte, breite Wege vorhanden, die auch für ältere Menschen und Menschen mit Rollatoren, Kinderwagen oder Gehbehinderungen begeh- und nutzbar sind. Die Zufahrten für Rettungskräfte sind weiterhin gewährleistet. Im Notfall dürfen Fahrzeuge der Rettungskräfte auch außerhalb der gekennzeichneten Wege fahren.
Erdarbeiten waren im Rahmen des Wegekonzeptes zur Besucherlenkung, aber auch beim Rückbau von abgängigen Stellungssystemen der ehemaligen militärischen Nutzung erforderlich. Sie wurden auf das Notwendige begrenzt. Für den langfristigen Schutz des NSG Herzogsberge waren diese Arbeiten notwendig.
Über das Wegekonzept in den Herzogsbergen wird aus unserer Sicht den Ansprüchen des Artenschutzes (für die wild lebenden Pflanzen und Tiere) und den Bedürfnissen der Bevölkerung nach Naherholung gleichermaßen Rechnung getragen. Zu diesem Konzept haben uns auch viele positive Rückmeldungen erreicht.
Landkreis Wolfenbüttel
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Fachaufsichtsbeschwerde gegen das NSG Herzogsberge
Ein Leserbrief von Jörg Einemann
Sehr geehrter Herr Schwarze,