Steuer-/Abgabentermine
Zahlungstermine für Steuern und Abgaben sind 15.02. / 15.05. / 15.08. / 15.11. jeden Jahres.
Die Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide gelten solange, bis sie durch neue Bescheide ersetzt werden.
Bei Übertragung eines Abbuchungsauftrages sorgt die Samtgemeindekasse gern für eine rechtzeitige Betragseinziehung (Anträge sind bei der Samtgemeindeverwaltung und unter www.sickte.de/samtgemeinde/verwaltung/formulare erhältlich).
Ihre Samtgemeindeverwaltung
Information
In den öffentlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim wird am 09.01.2022 nachstehende Steuerfestsetzung ausgehängt und bekanntgemacht:
Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer A und B für 2023
für die Mitgliedsgemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim der
Samtgemeinde Sickte
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbetrag) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht mehr geändert hat, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973 (BGBl. I S. 965) in der heutigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2022 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer 2023 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben, werden die Steuern 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, so sind die damit festgesetzten Beträge zu entrichten.
Sollten sich die Grundsteuerhebesätze oder die Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) ändern, werden gemäß § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Klage
beim Verwaltungsgericht in Braunschweig (Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen die steuererhebende Gemeinde zu richten. Bei der Einreichung in elektronischer Form sind besondere Formvorschriften zu beachten: Das Dokument ist unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Weiteres findet sich auf der Internetseite http://www.justizportal.niedersachsen.de unter “Elektronischer Rechtsverkehr”.
Sickte, den 02.01.2023 Der Samtgemeindebürgermeister
Information
In den öffentlichen Bekanntmachungskästen der Gemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim wird am 09.01.2023 nachstehende Steuerfestsetzung ausgehängt und bekanntgemacht:
Bekanntmachung
Festsetzung der Hundesteuer 2023
für die Mitgliedsgemeinden Dettum, Erkerode, Evessen, Sickte und Veltheim der Samtgemeinde Sickte
Die Hundesteuer 2023 wird wie in den zuletzt erteilten Bescheiden mit den festgesetzten Vierteljahresbeträgen am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 7 Abs. 3 der Hundesteuersatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde Gebrauch gemacht haben, werden die Hundesteuern 2023 in einem Betrag am 01.07.2023 fällig.
Sollten Hunde ab- bzw. angemeldet werden, erteilt die Samtgemeinde Sickte (gemäß der Hundesteuersatzung der jeweiligen Mitgliedsgemeinde) die entsprechenden Änderungsbescheide.
Bereits erteilte Hundesteuerbescheide für das Kalenderjahr 2023 behalten Rechtskraft mit den darin festgesetzten Beträgen.
Die Hundesteuerdauermarken gelten weiterhin bis neue Marken ausgegeben werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, als ob ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Klage
beim Verwaltungsgericht in Braunschweig (Wilhelmstraße 55, 38100 Braunschweig) schriftlich oder mündlich zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form erhoben werden. Die Klage ist gegen die steuererhebende Gemeinde zu richten. Bei der Einreichung in elektronischer Form sind besondere Formvorschriften zu beachten: Das Dokument ist unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Weiteres findet sich auf der Internetseite http://www.justizportal.niedersachsen.de unter “Elektronischer Rechtsverkehr”.
Sickte, den 02.01.2023 Der Samtgemeindebürgermeister