Wenn der Urlaub ins Wasser fällt

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Pressemeldung – Februar 2023

Wenn der Urlaub ins Wasser fällt

LVM-Reiserücktrittsversicherung schützt vor finanziellen Verlusten
Urlaubszeit, Erholung pur – entsprechend groß ist die Vorfreude auf die „schönste Zeit des
Jahres“. Doch selbst wenn man schon auf gepackten Koffern sitzt, kann noch etwas
Unvorhergesehenes dazwischenkommen. Und auch am Urlaubsort kann eine Erkrankung von
Reisenden oder daheimgebliebenen Angehörigen die Urlaubsfreude schnell zunichtemachen.
LVM-Vertrauensmann Adrian Curland aus Sickte: „Die Reiserücktrittsversicherung der LVM
schützt vor den finanziellen Verlusten durch Reiserücktritt oder -abbruch und enthält eine
Vielzahl von versicherten Ereignissen.“

Dazu gehören unter anderem medizinische Gründe wie Unfallverletzungen, eine schwere
Erkrankung oder die unerwartete Verschlechterung einer bereits bestehenden Krankheit.
Infektionskrankheiten wie Corona, die eine behördlich angeordnete individuelle Quarantäne
erfordern, sind ebenfalls mit abgedeckt. Darüber hinaus greift die Reiserücktritt u.a. auch bei
konjunkturbedingter Kurzarbeit, betriebsbedingter Kündigung oder einem Arbeitsplatzwechsel.
Curland: „Wenn im Versicherungsfall eine Reise nicht oder nicht rechtzeitig angetreten
werden kann, erstattet die LVM beispielsweise die Rücktrittskosten, die Zusatzkosten bei
verspätetem Reiseantritt und die Umbuchungsgebühren. Bei Reiseabbruch werden die
Mehrkosten für die Rückreise gezahlt – zudem wird das Geld für nicht genutzte Urlaubstage
erstattet. Und: Falls ein Aufenthalt verlängert werden muss, werden auch hierfür die Kosten
übernommen.“

Einzelpersonen, die sich für die ganzjährige Reiserücktrittsversicherung entscheiden – diese
sichert sämtliche Reisen innerhalb eines Jahres ab – sind ab einem Jahresbeitrag von 29 Euro
versichert; Familien ab 43 Euro. Zudem kann der Beitrag durch die Vereinbarung einer
Selbstbeteiligung reduziert werden. Der Versicherungsschutz für eine einmalige Reise ist
bereits ab 6 Euro erhältlich.